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Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Vemerkungen:
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten
unter A. b. B. b und c oder C.c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unteriicht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Aebersicht. Seite
Oeffentliche Lehranstalten. Selle Progymnasien (Cco. 0. 166
Gymnasien (A. a3z. 148 Realschulen (C. B). 1357
Real, Gymnasien (A. b) . .. 160 Real-Progymnasien (C. c). 100
Ober-Realschulen (A. c) 1383 Höhere Bürgerschulen (C. 442020 161
Progymnasien (g. a) 154 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. c) 161
Realschulen (Gbbz;) .1564 Andere öfsentliche Lehranstalten (C. ) 164
Real-Progymnasien (B. c) 1655 Privat-Lehranstalten: 165
Geffentliche FTehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Arusberg,
Aochen: Kaiser-Karls-Gymnasium, Aschersleben,!)
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn,
Allenstein, Aurich,
Altona, Barmen,
Anklam, Bartenstein,
!) Mit##rückwirkender Kraft bis zum Osterlermin 1896.