Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Vemerkungen: 
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b. B. b und c oder C.c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unteriicht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Aebersicht. Seite 
Oeffentliche Lehranstalten. Selle Progymnasien (Cco. 0. 166 
Gymnasien (A. a3z. 148 Realschulen (C. B). 1357 
Real, Gymnasien (A. b) . .. 160 Real-Progymnasien (C. c). 100 
Ober-Realschulen (A. c) 1383 Höhere Bürgerschulen (C. 442020 161 
Progymnasien (g. a) 154 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. c) 161 
Realschulen (Gbbz;) .1564 Andere öfsentliche Lehranstalten (C. ) 164 
Real-Progymnasien (B. c) 1655 Privat-Lehranstalten: 165 
Geffentliche FTehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. Arusberg, 
Aochen: Kaiser-Karls-Gymnasium, Aschersleben,!) 
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium, Attendorn, 
Allenstein, Aurich, 
Altona, Barmen, 
Anklam, Bartenstein, 
  
  
!) Mit##rückwirkender Kraft bis zum Osterlermin 1896.
	        
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