Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

173 
K 19. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag den 28. Juli 1896. 
Inhalt: 
Bekanntmachung sämmtlicher Ministerien, betreffend die Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter 
im Cinilstaatsdienst. Vom 17. Juli 1896. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betresfend 
die Verleihung. ger juristischen Persönlichkeit an die Alexandrinenp vslege. in Hochberg, O.A. Wai blingen. 
Vom 9. Juli 189 Belamtmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der Aichämter. 
Vom 15. Juli 165 b6. — Verfügung des Ministeriums des Kirchen- zu chulwesens, betreffend eine Revision 
der organischen Bestimmunülot für die Kunstschule. Vom 20. Juli 
  
Lekanntmachung sämmtlicher Ministerien, 
betreffend die Bestimmungen über die Anstellung der Militäranwärter im Tivilstaakodienst. 
Vom 17. Juli 1896. 
Die Ziffer 6 der Bestimmungen für Württemberg zu §. 12 der Grundsätze für die 
Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
mit Militäranwärtern (Bekanntmachung vom 21. September 1882, Neg. Blatt S. 231) 
hat folgende Fassung erhalten: 
„6) Die Bewerbungen der noch im aktiven Militärdienst befindlichen Militär- 
anwärter, welche Truppentheilen des Württembergischen Kontingents angehören, 
gelangen von letzteren unmittelbar, diejenigen der Angehörigen des Landjäger- 
korps durch das Kommando desselben zum 15. jedes Monats an das Kriegs- 
ministerium, welches dieselben der betreffenden Staatsbehörde mittheilt.“
	        
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