187
M 21.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 19. September 1896.
Inhalt:
Bekanntwachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der Aichämter. Vom 18. August 100
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend das Ausscheiden des Fleischergewerbes au-
der Naßagsmstte. Industrie-Berufsgenossenschaft und die Bildung einer besonderen Berufs zrfensche 47
für dasselbe. Vom 31. August 1896. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr usse
leihung der -jusstischen Perstulichteit an den Evangelischen Herbergsverein Tübingen. Vom 1. —W
ber 1896. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Abgabe von Arzneimitteln. Vom
9. September 1896. ekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristi-
schen Persönlichket an e den Württembergischen Landesverein vom Rothen Kreuz in Stuttgart. Vom 10. Sep-
tember 1896 Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung von Gretsster,erämtern. Vom
8. September 180.
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend den Bestand der Aichämter. Vom 18. August 1896.
Die Errichtung eines Aichamts für Waagen und Gewichte in Onstmettingen,
Oberamts Balingen, ist genehmigt worden.
Stuttgart, den 18. August 1896.
Für den Staatsminister:
Fleischhauer.
tekanntmachung des Ministerinms des Innern,
betreffend das Ausscheiden des Fleischergewerbes aus der Nahrungsmittel-Industrie-Herufsgenof#en=
schaft und die Bildung einer besonderen erufsgenoseenschaft für dasselbe.
Vom 31. August 1896.
Nachstehend wird die von dem Reichs-Versicherungsamt in Nr. 35 des Central=
Blatts für das Deutsche Reich von 1896 erlassene Bekanntmachung vom 14. August 1896,