Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die veränderte Eintheilung der landwirthschaftlichen Ganverbände. 
Vom 19. November 1896. 
Unter Bezugnahme auf §. 16 des Statuts des landwirthschaftlichen Vereins fim 
Königreich Württemberg (Reg. Blatt von 1886 S. 220) wird hiemit bekannt gemacht, 
daß der landwirthschaftliche Bezirksverein Böblingen von dem VIII. landwirthschaftlichen 
Gauverband losgetrennt und dem VI. Gauverband zugetheilt worden ist. 
Stuttgart, den 19. November 1896. 
Pischek. 
Gekanntmachung des Ministeriums des Junern, 
betreffend die Unfallversicherung der Regie-Wegbauarbeiter der Amtskörperschaften und Gemeinden. 
Vom 19. November 1896. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage sind die 
Amtskörperschaft Backnang und die sämmtlichen Gemeinden und Theilgemeinden des 
Oberamtsbezirks Backnang, letztere unter Haftung der Amtskörperschaft für die Kosten, 
gemäß §. 4 Ziffer 3 des B fallversicher gsgesetzes vom 11. Juli 1887 als befähigt 
erklärt und ermächtigt worden, die unfalloersicherung der von ihnen bei Regie-Wegbau- 
und Unterhaltungsarbeiten sowie sonstigen Tiefbauarbeiten und Nebenarbeiten beschäftig- 
ten Personen vom 1. Januar 1897 ab auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Als gemeinsame Ausführungsbehörde für diese Unfallversicherungseinrichtung ist der 
Amtsversammlungsausschuß des Bezirks Backnang gemäß §. 46 des Bauunfallversicher- 
ungsgesetzes bestellt worden. 
Stuttgart, den 19. November 1896. 
  
Pischek. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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