Contents : Impf-Friedhof.

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nur  hingewiesen.  Stirbt  da  unlängst  ein  Kind  infolge  Impfens.

Der  Vater  —  allerdings  in  sehr  abhängiger  Stellung  —  von
einem  Vorstandsmitglied  unseres  Verbandes  um  schriftliche  Beantwortung
  einiger  auf  den  Impftod  seines  Kindes  bezughabende  Fragen
ersucht,  erklärte  in  seinem  Antwortschreiben:  „Aus  besonderen  Gründen
muß  ich  die  Beantwortung  der  mir  gestellten  Fragen  leider  ablehnen.“
Offenbar  aus  Angst  —  wie  zahlreiche  andere  Bäter,  deren  Kinder
durch's  Impfgift  krank  und  siech  gemacht  oder  getötet  werden  —  vor
dem  medizinischen  Fehmgericht!

679.  „Impfgegner“  1909,  S.  62.  „In  Ducherow  in  Pommern
sind  soeben  von  20  geimpften  Schulkindern  8  infolge  der  Impfung
schwer  erkrankt.“

680.  Die  „Grazer  Tagespost“  berichtet  vom  30.  Mai  1909  aus
Großwardein:  „Der  Bezirksarzt  Dr.  Kemeny  impfte  vor  einigen  Tagen
ein  Kind,  das  an  Rotlauf  erkrankt  war  und  griff  sich  nachher  ins

Gesicht,  wo  er  eine  unbedeutende  Wunde  hatte.  Er  infizierte  sich
1  und  mußte  ins  Krankenhaus  gebracht  werden,  wo  er  unter  furchtbaren
  Qualen  starb.  Er  hinterläßt  eine  Witwe  und  4  kleine  Kinder.“

681.  Görlitz.  (7)  Dem  Arbeiter  Franz  Opitz  starb  in  der
Nacht  vom  11.  zum  12.  Mai  ein  Kind  kurze  Zeit  nach  der  Impfung.
Als  die  Eltern  dem  hinzugezogenen  Arzte  gegenüber  äußerten,  die
Krankheit  rühre  von  der  Impfung  her,  zuckte  dieser  die  Achseln,
obgleich  die  Impfstellen  und  die  linke  Seite  blau  angelaufen  waren,
ein  deutliches  Zeichen  für  den  Zusammenhang  zwischen  Tod  und
Impfung.  Das  Kind  durfte  aber  überhaupt  nicht  geimpft  werden,
zumal  der  Impfarzt  selber  Skrofulose  festgestellt  hatte.  (Dr.  Daube-Frankfurt
  a.  M.!)  §  17  des  Reichsimpfgesetzes  bedroht  den  fahrlässigen
Arzt  mit  einer  Geldstrafe  bis  500  Mark  oder  mit  einer  Gefängnisstrafe
  bis  zu  3  Monaten.

682.  Unter  dem  Schlagwort  „Ein  Opfer  der  Impfung“  enthält
das  „Rendsburger  Tageblatt“  vom  28.  7.  1909  folgende  Nachricht
aus  dem  Kreise  Schleswig:

„Ein  Opfer  der  Impfung  bezw.  Wiederimpfung  ist  nach  ärztlicher
  Feststellung  der  12  jährige  Sohn  des  Landmannes  Matzen  in
Westscheide  geworden.  Der  bis  dahin  gesunde  und  kräftige  Junge
erkrankte  nach  der  in  diesem  Jahre  vollzogenen  Wiederimpfung.  Die

in  der  Lymphe  enthaltenen  Giftstoffe  durchdrangen  den  ganzen
1  Körper  und  führten  den  „Flensburger  Nachrichten“  zufolge  Gehirnerweichung
  herbei.  Nach  schwerem  Leiden  ist  das  blühende  Leben  erloschen.“