Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend ein Nachtragsverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Besähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Kehranstalten. 
Vom 2. Dezember 1896. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 50 des Central-Blatts für 
das Deutsche Reich von 1896 erlassene Bekanntmachung vom 21. November 1896, betref- 
fend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft- 
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 2. Dezember 1896. 
Pischek. Schott von Schottenstein. 
Rachtrags-Perzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die- 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
(Val. Bekanntmachung vom 23. Juni 1896, Central-Blatt S. 153.)7) 
Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Geffentliche Pehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Trier: Friedrich Wilhelms-Gymnasium (bisher Gymnasium: unter A. a. 1 des Hauptverzeichnisses), 
*) Württ. Reg- Blatt S. 143.
	        
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