Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Württem- 
berg und Bayern vom 31. Oktober 1895 über die Herstellung einer weiteren Verbindung zwischen 
den beiderseitigen Staatseisenbahnen. 5. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend Maßregeln zur Bekämpfung der Maul- 
und Klauenseuche. 24. 
Ebendasselbe. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den 
Verschönerungsverein Tübingen. 24. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend eine Aende- 
rung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 27. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend Abände- 
rungen der Landwehr--Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. 28. 
Februar. 
4. Königliche Verordnung, betreffend die Mitwirkung der Staats= und Gemeindebehörden in 
dem Disciplinarverfahren gegen evangelische Geistliche. 25. 
.Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Königlichen Eisenbahnverwaltung 
zur Erwerbung des für den Bau einer Eisenbahn von Schussenried nach Buchau erforderlichen 
Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 31. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung in der Person des 
Württembergischen Hauptagenten der Lebensversicherungsgesellschaft Union Assurance Society 
in London. 33. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsan- 
stalten. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Sterbe- 
kasse für Angestellte der Königlichen Verkehrsanstalten. 32. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts. 33. 
Ebendasselbe. Verfügung, betreffend Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauen- 
seuche. 35. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend ein zweites 
Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten. 41. 
März. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Reichsimpfgesetzes vom 
8. April 1874. 44. 
Ebendasselbe. Verfügung, betreffend die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf 
polizeiliche Anordnung getödtete, oder vor Ausführung der Tödtungsanordnung gefallene Thiere, 
sowie zur Bestreitung der Entschädigung für an Milzbrand und an Maul= und Klauenseuche 
gefallene Thiere 45.
	        
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