Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1896. (73)

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Behörden sich gegenseitig die detaillirten Baupläne über die Grenzstrecken und sonstige 
hierauf bezügliche Nachweise mittheilen, auch während des Baues in stetem Benehmen 
mit einander bleiben. 
Ueber den Grenzübergangspunkt und den Anschluß der Grenzstrecke in horizontaler 
und vertikaler Richtung wird gemeinschaftlich von den beiderseitigen Behörden ein detail- 
lirter Entwurf gefertigt und der Genehmigung der beiden Regierungen unterstellt werden. 
Art. 4. 
Eine von den beiden hohen Regierungen beauftragte und bevollmächtigte Kommission 
wird vor Eröffnung des regelmäßigen Bahnbetriebes sich von dem betriebsfähigen Zu- 
stand der neuhergestellten Bahn überzeugen. 
Art. 5. 
Die Unterhaltung und Bewachung der Bahn und ihrer Zubehörden, sowie der 
Stations= und Abfertigungsdienst werden ausschließlich durch die Organe und auf Kosten 
derjenigen Verwaltung besorgt, in deren Eigenthum die betreffende Bahnstrecke oder 
Station sich befindet. 
Art. 6. 
Jede Verwaltung erhebt außer den Nebennutzungen die Transport= und sonstigen 
Gebühren für die auf ihrem Gebiet gelegene Bahnstrecke nach ihren tarifmäßigen Sätzen. 
Art. 7. 
Der Fahrdienst wird für die ganze Strecke Lindan-Friedrichshafen der Königlich 
Bayerischen Staatseisenbahnverwaltung unter Annahme des Prinzipes der Natural- 
ausgleichung (vgl. die Art. 7 und 15 des Staatsvertrages vom 10. Februar 1887) 
übertragen. 
Ohne Vergütung sind auf dem Bahnhofe Friedrichshafen der Königlich Bayerischen 
Eisenbahnverwaltung durch die Königlich Württembergische Eisenbahnverwaltung die 
nöthigen Einrichtungen und Lokale zur Hinterstellung, Reinigung und Drehung der mit 
den Bayerischen Zügen ankommenden Lokomotiven, sowie zur Unterkunft und gegebenen 
Falles zum Uebernachten des Bayerischen Zugpersonales zur Verfügung zu stellen; auch 
ist das für die Bayerischen Lokomotiven benöthigte Wasser unentgeltlich abzugeben. Der 
Bayerische Fahrdienst in dem Bahnhof Friedrichshafen beschränkt sich auf die Einführung 
 
	        
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