378 LVII.
Bekanntmachung.
Den Preis des Gesetzes- und Verordnungs-Blattes für das Jahr 1915 betreffend.
Für das Jahr 1915 wird der Preis des Gesehes= und Verordnungs-Blattes auf
Fünf Mark,
ausschließlich der gesetzlichen Postgebühren, festgesetzt.
Rarlsruhe, den 10. Oktober 1914.
Redaktion des Gesetzes= und Verordnungs-Blattes.
Gedemer.
Druck und Verlag von Malsch 4 Vogel in Karlsruhe.