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Bekauntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend eine Aendernng in der Person des Württembergischen Hanptagenten der Trausport-
versicherungsgesellschaft „Nener Schweizerischer Eloyd“ in Winterthur. Vom 13. September 1897.
Nachdem an Stelle des bisherigen Württembergischen Hauptagenten der Transport-
versicherungsgesellschaft „Neuer Schweizerischer Lloyd“ in Winterthur Paul Zahn, früher
in Stuttgart, jetzt in Pforzheim, der Kaufmann Adolf Krüger in Stuttgart als
solcher bestätigt worden ist, wird dies hiemit bekannt gemacht.
Stuttgart, den 13. September 1897.
Pischek.
Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen,
betreffend die Vornahme einer Viehzählung in Württemberg am I. Dezember 1897.
Vom 17. September 1897.
Nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 7. Juli 1892 ist am 1. Dezember 1897
eine beschränkte Viehzählung für das Deutsche Reich vorzunehmen. Zur Vollziehung
dieses Beschlusses wird in Betreff der Viehzählung für Württemberg folgendes verfügt:
8. 1.
Die Zählung des Viehs erfolgt nach dem Stande am 1. Dezember 1897.
Dabei soll das in jedem Hause, Gehöft oder Anwesen nebst den zugehörigen Neben-
gebäuden und sonstigen Räumlichkeiten in Fütterung stehende Vieh gezählt werden.
Die Aufnahme der Thiere mit Einschluß der Militärpferde hat mittels der Hausliste
——i Formular A — nach den daselbst bezeichneten Gattungen und Abtheilungen durch
—GE denjenigen, unter dessen unmittelbarer Aufsicht und Verwaltung das Haus, Gehöft oder
Anwesen steht, auch wenn derselbe nicht Eigenthümer des Viehs ist, in der Zeit vom
30. November bis 2. Dezember Mittags zu geschehen, und zwar, wenn mehrere Haus-
haltungen in dem Haus, Gehöfte oder Anwesen sich befinden, für jede Haushaltung auf
einer besonderen Zeile der Hausliste.
S. 2.
Es ist darauf zu achten, daß auch besondere Viehbestände, wie z. B. Vieh in
Schlachthäusern, Thierkliniken, Pferde in Kasernen, Landgestüten, Bergwerken u. s. w.