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dem Gesetz über die Kriegsleistungen, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die
Pferde der im Falle eines Krieges auf Märschen und in Kantonnirungen befindlichen Theile der be-
waffneten Macht, einschließlich des Heeresgefolges, der Tagesfouragesatz (schwere Kriegsration) an Heu
von 1500 auf 2500 Gramm erhöht worden ist. Für schwere Pferde kaltblütigen Schlages beträgt der
Tagesfouragesatz an Heu auch fernerhin 7500 Gramm (vgl. die Bekanntmachung vom 3. November 1893,
Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 310).)
Berlin, den 8. September 1897.
Der Reichskanzler:
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
HBekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend eine Aenderung in der person des Württembergischen Hauptagenten der Eidgenössischen
Transportversicherungsgesellschaft in Bürich. Vom 4. Oktober 1897.
Nachdem an Stelle des bisherigen Württembergischen Hauptagenten der Eidgenössischen
Transportversicherungsgesellschaft in Zürich Max Hartmann, in Firma Zerweck und
Hartmann, in Stuttgart der Kaufmann Sigmund Nördlinger in Stuttgart aufgestellt
und bestätigt worden ist, wird dies hiermit bekannt gemacht.
Stuttgart, den 4. Oktober 1897. ç
Pischek.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Böblingen.
Vom 12. Oktober 1897.
Nachdem der bisherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Böblingen in Folge
seiner Beförderung im Staatsdienst Sitz und Stimme in der Kammer der Abgeordneten
verloren hat, wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vor-
nahme einer Neuwahl für den Oberamtsbezirk Böblingen angeordnet und Nachstehendes
verfügt: « ·
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen.
*) Württ. Reg. Blatt von 1894 S. 85.