Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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gekanntmachung des Medizinalkollegiums, 
betreffend den Vertrieb des Diphtherieheilserums in den Apotheken. Vom 27. November 1897. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 27. September 1895 
(Reg. Blatt S. 281), sowie vom 8. Dezember 1895 (Reg. Blatt S. 346), betreffend den 
Vertrieb des Diphtherieserums in den Apotheken, wird hiemit bekannt gegeben, daß sich 
die Farbwerke vorm. Meister, Lucius u. Brüning zu Höchst a. M., die Chemische Fabrik 
auf Aktien vorm. E. Schering zu Berlin und die Fabrik chemischer Präparate von 
Sthamer, Noack u. Co. zu Hamburg bereit erklärt haben, die vereinbarte Preisermäßigung 
für diejenigen Fläschchen des Diphtherieserums, welche aus Staats= oder Gemeinde- 
mitteln, sowie von Krankenkassen im Sinne des Krankenkassengesetzes oder von Ver- 
einigungen bezahlt werden, die der öffentlichen Armenpflege dienen, nicht nur den amt- 
lichen Vermittelungsstellen, sondern auch ihren direkten Abnehmern zu gewähren, wenn 
diese die amtlich beglaubigten Belege einsenden. 
Stuttgart, den 27. November 1897. 
K. Medizinalkollegium. 
Geßler. 
Gesehen 
Der Staatsminister des Innern. 
Pischek. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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