Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Das Ehrengericht an der Landesproduktenbörse besteht aus sieben Mitgliedern, wo- 
von drei von der Handels= und Gewerbekammer in Stuttgart und vier vom Börsenvor- 
stande je auf 3 Jahre gewählt werden. Für die ordentlichen Mitglieder werden in 
gleicher Weise und auf die gleiche Zeitdauer ebensoviele Ersatzmänner bestellt. 
Die Ehrengerichte wählen aus ihrer Mitte je einen Vorsitzenden. 
Stuttgart, den 11. März 1897. 
Pischek. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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