Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Kriegsleistungen. Ausführungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz über die Kriegsleistungen. Bekannt- 
machung der Mimisterien des Innern und des Kriegswesens vom 18. September 1897. 217. 
Kunstgewerbeschule. Revision der organischen Bestimmungen für die Kunstgewerbeschule. Ver- 
fügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 28. Dezember 1896. 5. 
Kunstindustrie f. Kunstgewerbeschule. 
L. 
Landesfeuerlöschordnung. Gesetz, betreffend die Abänderung von Art. 28 Abs. 2 der Landes- 
feuerlöschordnung vom 7. Juni 1885 (Obliegenheiten des Bezirksfeuerlöschinspektors), vom 
25. Oktober 1897. 221. 
Landesproduktenbörse. Abänderung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und die Wahl 
des Ehrengerichts. 27. 
Landtag. Wiederzusammentritt der Stände. Königliche Verordnung vom 12. Februar 1897. 18. 
Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Böblingen. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 12. Oktober 1897. 218. 
Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Königliche Verordnung vom 1. No- 
vember 1897. 222. 6 
Land= und forstwirthschaftliche Arbeiter. Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste 
· derselben für Zwecke der Unfall= und Krankenversicherung. 235. 
Landwehrbezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. Abänderungen derselben. Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 10. März 1897. 24. 
Lehramtskandibaten. Deren Dienstprüfung. 160 ff. 
Liegenschaftsaccise. Verlängerung der Zeitdauer, für welche den Gemeinden die Erhebung eines 
Zuschlags zur Liegenschaftsaccise gestattet werden kann. 24. 
Lindau—Friedrichshafen (Eisenbahnbau) s. Zwangsenteignung. 
Ludwigsburg s. Verbrauchsabgaben. 
M. 
Maaß und Gewicht. Einführung einer Bezeichnung für 100 Kilogramm. Verfügung sämmtlicher 
Ministerien vom 2. Juli 1897. 198. 
Maul= und Klauenseuche . Viehseuchen. 
Medaillen s. Orden und Medaillen. # 
Medizinalwesen. Verpflegungsgelder der Staatsirrenanstalten. Bekanntmachung des Medizinal- 
kollegiums, Abtheilung für die Staatskrankenanstalten, vom 26. Mai 1897. 53. 
Vertrieb des Diphtherieheilserums in den Apotheken. Bekanntmachung des Medi- 
zinalkollegiums vom 27. November 1897. 263. 
Abgabe von Schilddrüsenpräparaten in den Apotheken. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 14. Dezember 1897. 267. 
Abänderung und Ergänzung der Arzneitax#e vom 17. Dezember 1894. Bekannt- 
machung des Medizinalkollegiums vom 21. Dezember 1897. 268.
	        
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