Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Meynier-Georgii'sche Stiftung in Tübingen. Namensänderung der vormals Meynier'schen 
Stiftung. 38. 
Militärwesen. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1897. Be- 
kanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 28. Dezember 1896. 3. 
Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich. Bekannt- 
machung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 10. März 1897. 24. 
Aenderung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. Bekannt- 
machung derselben Ministerien vom 29. Juli 1897. 181. 
Ausführungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz über die Kriegsleistungen. Bekannt- 
machung derselben Ministerien vom 18. September 1897. 217. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Rumänien. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 9. Dezember 1897. 266. 
Desgleichen in Japan. Bekanntmachung derselben Ministerien vom 21. Dezember 
1897. 268. 
s. auch Einjährig-freiwilliger Militärdienst. 
Milzbrand s. Viehseuchen. 
Münster, Oberamts Cannstatt, s. Verbrauchsabgaben. 
N. 
Nahrungsmittel-Chemiker. Prüfung derselben. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 
vom 10. Juli 1897. 159. 
Naturalverpflegung. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1897. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 28. Dezember 
1896. 3. « 
Nebeneisenbahnen s. Verkehrsanstalten. 
Neckarsulm s. Verbrauchsabgaben. 
Neuer schweizerischer Lloyd in Winterthur. Dessen Zulassung zum Geschäftsbetrieb in Würt- 
temberg. 4. 
Aenderung in der Person des Württembergischen Hauptagenten desselben. 208. 
Neu-Ulm—ulm (Straßenbahn) s. Verkehrsanstalten. 
  
Oeffentliche Feldmesser s. Feldmesser. 
Oertliche Verbrauchsabgaben s. Verbrauchsabgaben. 
Orden und Medaillen. Stiftung einer Rettungsmedaille. Königliche Verordnung vom 18. Juni 
1897. 87. 
P. 
Pforzheim-Ettlingen (Lokalbahn) s. Verkehrsanstalten. 
Polizeiwesen. Verbot des Handels mit Rindvieh und Schweinen im Umherziehen. Verfügung 
des Ministeriums des Innern vom 27. Januar 1897. 15. #
	        
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