Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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Straßenbahnen s. Verkehrsanstalten. 
Straßenbau s. Zwangsenteignung. 
T. 
Telegraphenordnung. Ausgabe einer Telegraphenordnung für Württemberg. Verfügung des 
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 
3. Juli 1897. 115. 
Transportversicherungsgesellschaften s. Versicherungsgesellschaften. 
Truppenverpflegung. Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1897. Be- 
kanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 28. Dezember 1896. 3. 
U. 
Ulm—Neu-Ulm (Elektrische Straßenbahn) s. Verkehrsanstalten. 
Umlagen s. Gebäudebrandschadensumlage, Steuerumlage und Viehseuchen. 
Unfall= und Krankenversicherung. Unfallversicherung der Regie-Wegbauarbeiter der Amtskörper- 
schaften und Gemeinden. (Ermächtigung der Gemeinden und Theilgemeinden des Ober- 
amtsbezirks Oberndorf zur Uebernahme der Unfallversicherung der von ihnen bei Regie- 
Wegbau= und Unterhaltungsarbeiten beschäftigten Personen auf eigene Rechnung.) Be- 
kanntmachung des Ministeriums des Innern vom 31. Dezember 1896. 3. 
Festsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der land= und forstwirth- 
schaftlichen Arbeiter (zur Unfall- und Krankenversicherung). Bekanntmachung desselben 
Ministeriums vom 24. November 1897. 235. 
Unterpfandswesen. Berücksichtigung der Unterpfandsrechte bei Anlegung und Fortführung von 
Güterbüchern für die exemten standesherrlichen und ritterschaftlichen Grundstücke. 148, 
150 und 157. « 
Unterrichtswesen s. Schulwesen. 
V. 
Verbrauchsabgaben. Gesetz, betreffend die Gültigkeitsdauer der mit dem 31. März 1897 außer 
Wirksamkeit tretenden Bestimmungen über die Besteuerungsrechte der Gemeinden, vom 
12. März 1897. 23. 
Ermächtigung mehrerer Gemeinden zur Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchs- 
abgaben (von Bier, Fleisch und Gas). Königliche Verordnung vom 27. März 1897. 31. 
Ermächtigung der Stadtgemeinde Neckarsulm zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchs- 
abgabe von Bier. Königliche Verordnung vom 30. Juli 1897. 197. 
Desgleichen der Gemeinde Gaisburg, Oberamts Stuttgart. Königliche Verordnung 
vom 4. Oktober 1897. 215. 
Desgleichen der Gemeinde Kaltenthal, Oberamts Stuttgart. Königliche Verordnung 
vom 4. Oktober 1897. 216. «
	        
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