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Dieß war nun der erste Fall in der wirtembergischen
Geschichte, daß ein Mann den Titel als Geheimerrath in einer
eigentlichen Bestallung erhielt, und in allen Expeditionen, wo
sein Name vorkam, den Titel Gebeimerrakh fuͤhrte.
Dr. Kilian Bertschin war so lange Zeit unter Herzog Christoph
und noch nach Christophs Tode in dem damaligen Geheimen=Raths-Collegium
gesessen, das gewiß eine weit festere Verfassung
gehabt hatte, als das, was 1586 Geheimerrath seyn
mochte; nie aber, so- ein hoch angesehener Mann er übrigens
war, führte er den Titel Geheimerrath als gangbaren
Amtsnamen.
Jäger war aber auch eigentlich nicht Geheimerratb für
irgend ein Collegium, sondern bloß für die Person des Herzogs,
d. h. es existirte damals kein Collegium, in das er
nun kraft dieses Titels und neuen Amts als Mitglied eintrat,
sondern die Hauptbestimmung seines Amtes beruhte nur auf
einem neuen, noch engeren persoͤulichen Verhältnisse mit dem
Herzog, als das war, worin er bisher gestanden hane. Er
war nur im vollesten Sinne dasjenige geworden, was man
in neuerer Zeit unter dem Namen Geheimer Referendar
begriff.
Nur verstand sich dabei von selbst, daß wenn jetzt etwa
ein Geheimerrath gehalten wurde, er gewiß dabei zu erscheinen
das Recht hatte, da er vor allen Uebrigen recht vorzugsweise
den Namen Geheimerrath führte.
Was mehr als dieß alles war, — er ging vor dem Kanzler
und Vicekanzler er votirte vor ihnen, und unterschrieb vor
ihnen, 7) denn diese beiden Stellen wurden damals gewöhnlich
"o S. Sattler Thl. V. Beil. Nr. 24 und 25, und besonders
auch die Akte Nr. 26.