Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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2) in den Pfleganstalten Weissenau und Zwiefalten die bisher auf 300 ¾ fest- 
gesetzten Verpflegungsgelder in der dritten Klasse allgemein auf 360 M und 
3) in sämmtlichen vier Staatsirrenanstalten die bisher auf 220 M ermäßigten 
Verpflegungsgelder allgemein auf 260 “ erhöht werden. 
V. Die Verpflegungsgelder für die in die Staatsirrenanstalten bereits aufgenom- 
menen, nicht unter die Ziffer II, 2 fallenden nichtwürttembergischen Kranken 
können nach Maßgabe der erhöhten Verpflegungssätze in Ziffer I mit Wirkung vom 
1. Juli d. J. an in den einzelnen Fällen gleichfalls entsprechend erhöht werden. 
Stuttgart, den 26. Mai 1897. 
K. Medizinalkollegium, 
Gesehen: Abtheilung für die Staatskrankenanstalten. 
Pischek. Geßler. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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