Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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von  Tessin,  freiherrliche  Familie  in  Hochdorf.  Gerichtliche  Bestätigung  zweier  Nachstiftungen
zum  Familienstatut.  43.

Titelverleihung.  Verleihung  des  Titels  Generalstaatsanwalt  an  den  ersten  Staatsanwalt  bei
dem  Oberlandesgericht  und  des  Titels  Oberstaatsanwalt  an  die  ersten  Staatsanwälte  bei
den  Landgerichten.  100.

Todesursachen.  Vereinigung  der  Statistik  der  Sterbfälle  mit  derjenigen  über  Todesursachen.  298  f.

Trossingen  (Verbindungsbahn)  s.  Verkehrsanstalten.

Truppenverpflegung.  Vergütung  für  die  Naturalverpflegung  der  Truppen  für  das  Jahr  1898.
Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens  vom  31.  Dezember
1897.  16.

Tübingen-Plochi  ngen  (Bau  eines  zweiten  Gleises)  s.  Zwangsenteignung.

«  U.

Ueberlingen-Friedrichshafen  (Eisenbahnbau)  s.  Verkehrsanstalten.

Uebernahme  Hilfsbedürftiger  und  Auszuweisender  s.  Heimathwesen.

Umlagen  s.  Gebäudebrandschadensumlage  und  Viehseuchen.

Unfall=  und  Krankenversicherung.  Festsetzung  des  Betrags  der  auf  die  Amtskörperschaften
umzulegenden  Verwaltungskosten  der  Versicherungsanstalt  der  Württembergischen  Baugewerks-Berufsgenossenschaft.
  Bekanntmachung  des  Landesversicherungsamts  vom  11.
Februar  1898.  53.

Festsetzung  der  durchschnittlichen  Jahresarbeitsverdienste  der  land=  und  forstwirthschaftlichen
  Arbeiter.  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  11.  März  1898.  55.
Prämientarif  der  Versicherungsanstalt  der  Württembergischen  Baugewerks-Berufsgenossenschaft.
  Bekanntmachung  des  Landesversicherungsamts  vom  23.  Juli  1898.  162.

Unterrichtswesen  s.  Schulwesen.

Unterstützungs=  und  Sterbekasse  der  freiwilligen  Feuerwehr  der  Stadt  Stuttgart.
Auflösung  derselben.  130.

Unterstützungs-Bedürftige  s.  Heimathwesen.

Ursprungszeugnisse.  Behörden  zur  Ausstellung  von  Ursprungszeugnissen  für  die  Waarenausfuhr
nach  Spanien.  50.

s.  auch  Gesundheitszeugniß.

Verbrauchsabgaben.  Ermächtigung  der  Stadtgemeinde  Geislingen  zu  Erhebung  einer  örtlichen
Verbrauchsabgabe  von  Bier.  Königliche  Verordnung  vom  19.  April  1898.  97.
Desgleichen  der  Stadtgemeinde  Weinsberg.  Königliche  Verordnung  vom  7.  Juni
1898.  133.  *-