Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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„Die Entschädigung ist alsbald nach ihrer Feststellung durch das Mini- 
sterium des Innern unter Beachtung der Vorschriften in Art. 52 und 53 des 
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 (Reichs- 
Gesetzblatt S. 604) auszubezahlen."“ 
Stuttgart, den 5. Dezember 1899. 
Pischek. 
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 28. November 1899. 
Infolge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Warthausen—Ochsenhausen sind mit 
Wirkung vom 1. Dezember 1899 ab zur Kontrollirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr 
derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren 
Steuer oder einer Uebergangssteuer unterliegen, an den Stationen Aepfingen, Masel- 
heim, Wennedach, Reinstetten und Ochsenhausen Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 28. November 1899. 
Zeyer. 
verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 2. Dezember 1899. 
Infolge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Beilstein—Ilsfeld sind mit Wirkung 
vom 11. Dezember 1899 ab an den Stationen Auenstein und Ilsfeld zur Kontrol- 
lirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit 
anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder einer llebergangssteuer unterliegen, 
Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 2. Dezember 1899. 
Zeyer. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufelo.
	        
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