Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Die Bestellung der besonderen Revisoren zur Prüfung des Hergangs der Gründung 
von Aktiengesellschaften und von Kommanditgesellschaften auf Aktien erfolgt durch die 
Handelskammer, in deren Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. 
Stuttgart, den 11. Dezember 1899. 
Breitling. Pischek. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des fKriegswesens, 
beireffend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Feugnissen über die Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
Vom 6. Dezember 1899. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 49 des Central-Blatts für 
das Deutsche Reich von 1899 erlassene Bekanntmachung vom 28. November d. Is., be- 
rreffend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten, zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 6. Dezember 1899. 
Pischek. Schott von Schottenstein.
	        
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