Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

1132 
Bemerkung. 
Das Formular I kommt für alle Impfungen zur Anwendung, durch welche der 
gesetzlichen Pflicht genügt ist, und zwar sowohl bei der ersten Impfung (§. 1 Ziff. 1 
des Impfgesetzes), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung, §. 1 Ziff. 2 des 
Impfgesetzes. 
Im Uebrigen ist zu unterscheiden? 
1) war die Impfung bei dem ersten oder zweiten Male erfolgreich, so ist zwischen 
den Worten „zum Male“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ und 
zwischen den Worten „Male . Erfolg“ das Wort „mit“ einzuschalten: 
2) ist dier Impfung zum dritten Male (§. 3 des Impfgesetzes) wiederholt worden, 
so ist zwischen den Worten „zunm ... Male“ das Wort „dritten“, und 
zwischen den Worten „Mall Erfolg“, je nachdem die Impfung er- 
folgreich oder erfolglos war, das Wort „mit“ oder das Wort „ohne"“ einzu- 
schalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.