Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

1139 
Formular VII. 
I. 
II. 
.— 
II. 
Bemerkungen. 
In die „Liste der bereits im Geburtsjahre zur Impfung vorgestellten Kinder“ sind vom Impfarzte die 
Namen u. s. w. nach Maßgabe der Spaltenüberschriften von allen denjenigen Kindern einzutragen, welche 
vor Ablauf desjenigen Kalenderjahrs, innerhalb dessen sie geboren sind, bereits zur Impfung vorgestellt 
und wirklich geimpft worden sind. 
In Spalte 7 ist einzutragen: 
1) bei Impfung mit Thierlymphe der Name derjenigen Anstalt oder derjenigen Privatperson, von 
welcher die Lymphe bezogen wurde; 
2) bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des Abimpflings; 
3) bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name derjenigen Anstalt oder desjenigen Impf- 
arztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem 
Zustande gebrauchte Lymphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kindes 
einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name 
des Impsarztes selbst in diese Spalte einzutragen. # 
Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens eine Pustel zur regelmäßigen Entwicklung 
gekommen ist. 
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