Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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2) Tauschverträge, wodurch die Vereinigung eines land= oder forstwirthschaftlich 
benützten Grundstücks des einen Theils mit einem solchen Grundstücke des anderen 
bewirkt wird, soweit die Tauschgegenstände in nichtüberbauten Grundstücken 
bestehen und Aufgeld nicht vereinbart wird; 
3) Erwerbungen, die aus Anlaß der Auflösung von Realgemeinderechtsverhältnissen 
stattfinden; 
4) Erwerbungen durch Zwangsenteignung, wenn dieselben zur Herstellung der in 
einem Ortsbauplan vorgesehenen Straßen und Plähe, sowie zur Durchführung 
der Ortsbauplane (Art. 16 Ziff. 3 des Zwangsenteignungsgesetzes) erfolgen; 
5) Vereinbarungen über die Ausscheidung des örtlichen Kirchenvermögens; 
6) Erwerbungen, bei denen der steuerpflichtige Werth im Ganzen den Betrag von 
120 X nicht übersteigt. 
  
5. Aussetzung des Steuereinzugs und Rückerstattung der Steuer. 
Art. 8. 
Bei Rechtsgeschäften im Sinne des Art. 1 und 2, die unter einer Bedingung vor- 
genommen sind, wird der Einzug der Steuer während der Schwebezeit der Bedingung 
ausgesetzt, bis die Bedingung eintritt. 
Tritt bei einem unter aufschiebender Bedingung vorgenommenen Rechtsgeschäft die 
Bedingung nicht ein, oder tritt bei einem unter auflösender Bedingung vorgenommenen 
Rechtsgeschäft die Bedingung ein, so unterbleibt der Einzug der Steuer, es sei denn, 
daß nach den Umständen anzunehmen ist, daß der Eintritt oder Nichteintritt der Be- 
dingung zu dem Zwecke der Umgehung der Steuerpflicht herbeigeführt ist. 
Die Vorschriften des Abs. 1 und 2 finden bei befristeten Rechtsgeschäften entsprech- 
ende Anwendung. 
Bei Rechtsgeschäften, die unter Vorbehalt des Rücktrittsrechts vorgenommen sind, 
wird der Einzug der Steuer ausgesetzt, bis feststeht, daß das Rücktrittsrecht nicht aus- 
geübt wird, jedoch nur bis zum Ablauf von drei Monaten vom Abschluß des Rechts- 
geschäfts ab. 
Auch in den Fällen des Abs. 1 bis 4 ist übrigens die Steuer zu entrichten, sobald 
der Eintrag der Rechtsänderung in das Grundbuch stattfindet.
	        
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