Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Nr. 40. Kollekten: 
für die Erlaubniß zur Veranstaltung (Polizcistrafgeseb von 1871 Art. 13, Reg. Blatt 
S. 395) . . .. .1 bis 50 4 
Kommanditgesellschaften Gesellschaftsverträge. 
Nr. 41. Kompetenzgerichtshofsentscheidungen: 
nach Maßgabe des Art. 14 des Gesetzes vom 25. August 1879 (Reg. Blatt 
S. 270) 1 bis 120 „ 
Kommundiensters tungen s. Dienstanstellungstestäligung. 
Konviktoren s. Seminaristen. 
Körperschaftsbeamte s. Dienstanstellungsbestätigung. 
Nr. 42. Krankenanstalten, gewerbliche: 
1) für die Konzession einer Privatkranken-, Privatentbindungs-, Privatirrenstalt 
(Reichsgewerbeordnung S. 30) 10 bis 20 MA 
2) für die Erlaubniß zu Aenderungen in der artheilten Konzession (z. B. Lokal- 
änderungen) und für die „ristuns in den Fällen des 8. 49 Abs. 3 und 5 der 
Gewerbeordnung . . . 5 bis 50 4 
3) für die Verlängerung der Frist in den Fällen des . 14 Abs. 1 und 2 der 
Gewerbeordnung 5 bis 20 MA 
4) bei der Abweisung oder Zurüchzichung ei eines cesuchs (Fi. 1 bis 3) die Hälfte 
der betreffenden Sportel. 
s. auch Verfahren in Gewerbesachen.“ porte 
Kunstwerke und Seltenheiten s. Schaustellungen. 
Ladscheine s. Wein= und Weinmosturkunden. 
Legalisation s. Beglaubigung. 
Legitimationskarten s. Haüdlungsreisende. 
Nr. 43. Lehen: 
1) für einen Muthschin 10 4# 
2) Belehnungssportel: Dieselbe wird! für die einzelnen fronlehnbaren Erbämter nach 
Maßgabe des Herkommens erhoben. 
3) Soweit noch sonstige Lehen bestehen, kommen bei denselben Sporteln nach Maß-
	        
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