Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

1362 
1) bei Ausstellung eines die nachgesuchte Doktor= oder Licentiatenwürde verleihenden 
Diploms einer Fakultät der Landesuniversitit . 5 4 
2) bei der naturwissenschaftlichen Prüfung an der Landesuniversität- 3 
3) bei der mathematisch-naturwissenschaftlichen Prüfung am Polytechnikum 3 4 
4) bei Diplomprüfungen an Berufslehranstalten 3 4 
5) bei der Prüfung für Wasserbautechniker, Kulturingenieure, Eihmester, Huf- 
schmiede, niedere Eisenbahnpolizeibeamte, Lokomotivführer, Heizer, Wagenwärter 2c. 
3 
6) bei der Prüfung für Feldmesser und Markscheider, einschließlich der Bestellung 5% 
7) bei der Prüfung in der französischen Sprache zum Eintritt in den diplomatischen 
Dient 5 J4 
8) bei der Prüfung am hoͤheren dLhrrciinerjeniur . 3 4 
9) bei der Prüfung der Hebammen .. « nichts; 
10) bei der Prüfung der Schiffer (Schifferpaten). 3 .M 
11) für die Ertheilung des Befähigungsausweises an T Vchunisnii 
chemiker . 5 4 
Zeugnisse für die Prüfungen, welche während des Besuchs einer zu akademischem 
Studium vorbereitenden Unterrichtsanstalt oder beim Verlassen derselben zu er- 
stehen sind, unterliegen keiner Sportel. 
Nr. 52. Realgemeinderechtsgüter: 
für die Kognition der Regierungsbehörde über Aenderungen in dem Bestande 
solcher Nealgemeinderechtsgüter, auf welchen öffentliche Lasten ruhen, 3 bis 5% 
Nr. 53. Rechnungen: 
für die Prüfung der Rechnungen der Amtskörperschaften, Gemeinden, Armen- 
verbände, Schulfonds und Stiftungen (Art. 43 bis 55 und 77 des Gesetzes 
vom 21. Mai 1891, betreffend die Verwaltung der Gemeinden rc., Reg. Blatt 
S. 103, in Verbindung mit §. 120 des Verwaltungsedikts) 
a. von jedem beschriebenen Blatt der Rechnung 5 .# 
b. von jedem beschriebenen Blatt einer Beilage .die Hälfte. 
Anmerkungen: 
a. Bei dem Sportelansatz sind der Etat, das Rapiat und Tagebuch, das Steuer-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.