Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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werbung des für den Bau einer Eisenbahn von Münsingen nach Schelklingen erforderlichen Grund- 
eigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 321. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Vertretung des Militärfiskus bei der 
Pfändung des Diensteinkommens und der Pensionen der Offiziere und Militärbeamten sowie der 
Gebührnisse der Hinterbliebenen von Militärpersonen und Militärbeamten. 325. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Theilgemeinde Bauersbach, Gemeinde 
Westernach, Oberamts Oehringen, zur Erwerbung des für die Erstellung einer Nachbarschafts- 
straße von Eschenthal nach Bauersbach auf der Markung Bauersbach erforderlichen Grundeigen- 
thums im Wege der Zwangsenteignung. 333. 
.Ministerium des Innern und des Kriegswesens. Bekanmmachung, betreffend einen Nach- 
trag zum Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 335. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für außerordent- 
liche Bedürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1899/1900. 329. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Badischen Lokal-Eisenbahnen, Aktien= 
gesellschaft in Karlsruhe, zur Erwerbung des für die Lokalbahn von Karlsruhe nach Herrenalb 
auf der Markung Herrenalb erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 334. 
Juni. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Auslegung der Prüfungsordnungen 
für Aerzte, Zahnärzte und Apotheker. 342. 
.Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Bissingen an der Enz 
zu Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 337. 
.Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Nordheim zu Erhebung 
einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 338. 
4Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Tübingen zu Er- 
hebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Fleisch. 339. 
.Koönigliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Winnenden zu Er- 
hebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 340. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Markgröningen zu 
Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von Bier. 341. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend Aenderungen 
der deutschen Wehrordnung. 344. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Unternehmer der Nebeneisenbahn 
von Möckmühl nach Dörzbach zur Erwerbung des für den Bau dieser Bahn auf württembergischem 
Gebiet erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. 366. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsan- 
stalten. Bekanntmachung, betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Neben- 
eisenbahn von Nürtingen nach Neuffen. 367.
	        
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