Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

1390 
Gesetz über das Gerichtskostenwesen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 
sowie im Zwangsversteigerungs= und Zwangsverwaltungsverfahren vom 4. Juli. 365. 
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen vom 
26. Juli. 423. — Freiwillige Gerichtsbarkeit. 423. — Gerichtsstand der Mitglieder des 
Königlichen Hauses in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 458. — Bürger- 
liches Recht. 459. — Streitige Gerichtsbarkeit. 514. — Ausführungsvorschrift zum 
Handelsgesetzbuch 521. — Schlußbestimmung. 522. 
Gesindeordnung vom 28. Juli. (Anlage zu dem Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen 
Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen.) 528. 
Königliche Verordnung, betreffend das Grundbuchwesen, vom 30. Juli. 540. 
Namensänderungen. Verfügung des Justizministeriums vom H. Oktober. 745. 
Zulassung der Schuldverschreibungen des württembergischen Kreditvereins und der 
Pfandbriefe der Württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart zur Anlegung von Mündel- 
geld. Verfügung des Justizministeriums vom 2. Oktober. 750. 
Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die 
Eheschließung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 30. Oktober. 861. 
Führung der Familienregister und die Mittheilungen über Personenstandsänderungen. 
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 30. Oktober. 893. 
Gerichtskosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sowie im Zwangs- 
versteigerungs= und Zwangsverwaltungsverfahren (Gerichtskostenordnung). Königliche Ver- 
ordnung vom 11. November. 925. 
Gebührenordnung für öffentliche Notare, Rechtsanwälte und andere in Rechtsangelegen- 
heiten thätige Personen. Königliche Verordnung vom 14. November. 964. 
Das Hinterlegungswesen. Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen 
vom 1. Dezember. 995. 
Hinterlegung bei den Gemeinderäthen. Verfügung des Justizministeriums vom 1. De- 
zember. 1032. 
Vollziehung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrank- 
heit vom 3. Juli 1883 (Reichs-Gesetzblatt S. 149) und des Ausführungsgesetzes vom 
3. Mai 1885 (Reg. Blatt S. 85). Verfügung des Ministeriums des Innern vom 5. De- 
zember. 1079. 
Entschädigung der Gemeinden für die von ihnen in Angelegenheiten der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit zu stellenden Kanzleiräume. Königliche Verordnung vom 14. Dezember. 1089. 
Anlegung von Mündelgeld bei öffentlichen Sparkassen. Verfügung des Justizmini- 
steriums vom 15. Dezember. 1090. 
Behandlung der Fundsachen durch die Polizeibehörden. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 14. Dezember. 1142.
	        
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