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Hinterlegung bei den Gemeinderäthen. Verfügung des Justizministeriums vom
1. Dezember. 1032.
Hundeabgabe. Verlängerung der Zeitdauer, für welche den Gemeinden die Erhebung eines Zu-
schlags zur Hundeabgabe gestattet werden kann. 237.
Hypothekenbankgesetz. Vollzug des Oypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899. Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 16. November. 980.
J.
Jagd= und Fischereirecht. Abänderung des Jagdgesetzes vom 27. Oktober 1855. 483.
Ilsfeld. Grenzsteueramt. 1080.
Immatrikulation. Berechtigung der Reifeprüfungen an den zehnklassigen Realanstalten zur Imma-
trikulation bei der philosophischen Fakultät. 26.
Impfwesen. Vollziehung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874. Verfügung des Ministeriums
des Innern vom 6. Dezember. 1093. — Bildung der Impfbezirke. 1093. — Fertigung
der Impflisten. 1094. — Vornahme der öffentlichen Impfung. 1097. — Privatimpf=
ungen. 1101. — Obliegenheiten der Vorsteher von öffentlichen Lehranstalten und von
Privatschulen. 1102. — Außerordentliche Impfungen im Falle des Ausbruchs von
Menschenpocken. 1102. — Beschaffung des Impfstoffs. 1103. — Verfehlungen gegen
die Vorschriften des Impfgesetzes. 1104. — Beaufsichtigung des Impfgeschäfts. 1105.
— Kosten der Schutzpockenimpfung. 1106. — Hiezu folgende Anlagen:
Vorschriften, welche von den Behörden bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu be-
folgen sind. 1107.
Vorschristen, welche von den Aerzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu be-
folgen sind. 1110.
Verhaltungsvorschriften: Für die Angehörigen der Erstimpflinge. 1115. — Für
Wiederimpflinge. 1117.
Vorschriften über Einrichtung und Betrieb der staatlichen Anstalten zur Gewinnung
von Thierlymphe. 1119.
Innungen. Deren Wahlrecht zu den Handwerkskammern. 787.
Invalidenversicherung. Vollzug des Innvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899. Ver-
fügung des Ministeriums des Innern vom 25. November. 1037.
Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten bei
den unteren Verwaltungsbehörden im Sinne des § 57 des Invalid herungsgesetz
Bekanntmachung des Landesversicherungsamts vom 4. November. 911.
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Ausschusses der für Württemberg
errichteten Versicherungsanstalt. Bekanntmachung des Landesversicherungsamts vom 4.
November. 917.
Verfahren vor den auf Grund des Invalid sicherungsgesetzes errichteten Schieds-