Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Anlegung von Mündelgeld bei öffentlichen Sparkassen. Verfügung des Justizmini- 
steriums vom 15. Dezember. 1090. 
Münsingen. Verbrauchsabgabe. 568. 
Münsingen-Schelklingen (Eisenbahnbau). Zwangsenteignung. 321. 
Münster. Verbrauchsabgabe. 244. 
Munderkingen. Verbrauchsabgabe. 573. 
N. 
Nachbarrecht. Gesetzliche Vorschriften im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 494.— 
Verkehrsunternehmungen. 495. — Nachbarrechtliche Bestimmungen in Bezug auf Gebäude 
und andere Bauwesen. 495. — Von Aufbereitungen auf Grundstücken. 497. — Von 
der Erhöhung der Grundstücke. 497. — Von der Beschaffenheit der Einfriedigungen an 
der Grenze. 498. — Von den Abständen der Einfriedigungen und Pflanzenanlagen außer- 
halb des geschlossenen Wohnbezirks und des Ortsbauplans. 498. — Desgleichen innerhalb 
des geschlossenen Wohnbezirks oder des Ortsbauplans. 502. — Vom Abstand der Wal- 
dungen. 503. — Von überragenden Wurzeln und Zweigen. 504. — Allgemeine Be- 
stimmungen. 506. Bestimmungen im Interesse der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs. 
509. — Desgleichen des Telegraphenbetriebs. 510. 
Nachfassion der Erben zur Besteuerung des Kapital-, Renten-, Dienst= und Berufseinkommens des 
Erblassers. 765. 
Nachfolgeschein. Ausstellung desselben für den Nachfolger in ein Familienfideikommiß, Stammgut 
oder Lehen. 448. 
Nachlaßgericht s. Nachlaßwesen. 
Nachlaßwesen. Gesetzliche Bestimmungen im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 442. 
— Nachlaßgericht. 442. — Amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen. 
444. — Die Geschäfte des Nachlaßgerichts, Verfahren in Nachlaß= und Theilungssachen. 
445. — Besondere Vorschriften für das Verfahren vor dem ordentlichen Nachlaßgericht. 447. 
— Nachfolge in ein Familienfideikommiß, Stammgut oder Lehen (Nachsolgeschein). 448. 
Aufgabe des Nachlaßgerichts zwecks Nachholung der Kapital-, Renten-, Dienst= und 
Berufseinkommenssteuer aus den vom Erblasser nicht fatirten Einkommensbezügen. 765. 
Nahrungsmittelchemiker. Technische Ausbildung derselben. Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern vom 31. Oktober. 784. 
Namensänderung. Gesetzliche Bestimmungen im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 159. 
Vollziehungsverfügung des Justizministeriums hiezu vom 9. Oktober. 745. 
Gerichtskosten für die Namensänderung. 939. 
Naturalbesoldungstheile der Volksschullehrer. Gesetzliche Bestimmungen über dieselben. 592. — 
Ausführungsvorschriften hiezu. 661. 
Naturalleistungen. Vergütung für die Naturalverpflegung marschirender 2c. Truppen für das
	        
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