Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Verkehr mit Diphtherieserum in den Apotheken. Bekanntmachung desselben Mini- 
steriums vom 30. März. 311. - 
Befugnisse der Aichämter. Bekanntmachung desselben Ministeriums vom 6. April. 313. 
Maßregeln zur Bekämpfung der Geflügelcholera. Verfügung desselben Ministeriums 
vom 14. April. 314. 
Einrichtung und Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar= und Borstenzurichtereien, sowie 
der Bürsten= und Pinselmachereien. Verfügung desselben Ministeriums vom 11. Juli. 379. 
Verkehr mit Diphtherieserum in den Apotheken. Bekanntmachung desselben Mini- 
steriums vom 14. Juli. 394. 
Bestand der Aichämter. Bekanntmachung desselben Ministeriums vom 24. Juli. 422. 
Ergänzung des Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. August 1879, betreffend Aende- 
rungen des Landespolizeistrafgesetzes 2c., hinsichtlich der Verhängung von Ordnungsstrafen 
in Sachen des Grundbuchamts, des ordentlichen Vormundschaftsgerichts und des ordent- 
lichen Nachlaßgerichts. 457. 
Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Bekanntmachung 
desselben Ministeriums vom 10. August. 607. « 
Vollzug der Bestimmungen über die Arbeitszeit in Getreidemühlen. Verfügung des- 
selben Ministeriums vom 16. September. 717. 
Anzeigepflicht bei Pest. Verfügung desselben Ministeriums vom 23. September. 719. 
Vorschriften für die Sicherheit der Bodenseeschiffahrt. Königliche Verordnung vom 
25. September. 721. 
Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Württemberg und Preußen vom 7. April 
1899 über die Aufhebung der Flößerei auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und 
auf der Glatt. Königliche Verordnung vom 13. Oktober. 752. 
Vorläufige Festnahme von Personen, die nach den Niederlanden geflüchtet sind, behufs 
Sicherung ihrer Auslieferung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern 
vom 8. September. 761. 
Befugnisse der Aichämter. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
20. Oktober. 770. 
Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Klauenvieh aus der Schweiz. Verfügung 
desselben Ministeriums vom 6. November. 822. 
Betrieb und Ueberwachung der Privatirrenanstalten. Verfügung desselben Ministeriums 
vom 18. November. 983. 
Vollziehung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrank- 
heit vom 3. Juli 1883 und des Ausführungsgesetzes vom 3. Mai 1885. Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 5. Dezember. 1079. 
Vollziehung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874. Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 6. Dezember. 1093.
	        
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