Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Sparkassen. Anlegung von Mündelgeld bei öffentlichen Sparkassen. 1090. 
Sparkassenbücher, Sparkassenscheine. Deren Krastloserklärung. 475. 
Spar= und Darlehensverein von Angehörigen der Württembergischen Verkehrsanstalten. Ver- 
leihung der juristischen Persönlichkeit. 1334. 
Sportelwesen. Aenderungen des Allgemeinen Sportelgesetzes vom boSrtun Gesetz vom 28. De- 
zember. 1271. 
Redaktion des Allgemeinen Sportelgesetzes. Bekanntmachung des Finanzministeriums 
vom 28. Dezember. 1334. — Sporteltarif. 1343. 
Staatsausgaben und = Einnahmen. Voranschlag derselben für die Finanzperiode 1899 bis 
1900. 613. 
Staatsbeamte. Aufhebung der Dienstkautionen der Staatsbeamten. Gesetz vom 28. März, 273 
und Verfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, 
des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen vom 29. April. 323. 
Haftung des Staats für seine Beamten. (Gesetzliche Bestimmungen im Ausführungs- 
gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). 481. 
Fürsorge für nichtpensionsberechtigte Staatsbeamte im Falle der Dienstunfähigkeit. 
Gesetz vom 26. Dezember. 1231. 
s. a. Rangordnung. 
Staatsdarlehen. Gewährung von solchen an die landwirthschaftliche Genossenschafts-Centralkasse 
in Stuttgart. 31. 
Staatsdienst s. Prüfungen. 
Staatseisenbahnen. Beschaffung von Geldmitteln für den Eisegbahnbau und für außerordentliche 
Bedürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1899/1900. Gesetz 
vom 27. Mai. 329. 
Einrichtung eines Reservefonds der Staatseisenbahnen. Gesetz vom 29. Juli. 575. 
Bau von Nebeneisenbahnen und Beschaffung von Geldmitteln für die in der Finanz= 
periode 1899/1900 herzustellenden Nebeneisenbahnen. Gesetz vom 29. Juli. 577. 
s. a. Zwangsenteignung. 
Staatsirrenanstalten. Statut der Staatsirrenanstalten. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 20. März. 249. Bestimmung, Verwaltung und Beaussichtigung der 
Staatsirrenanstalten. 250. — Aufnahme der Kranken. 253. — Behandlung und Ver- 
pflegung der Kranken in der Anstalt. 263. — Entlassung der Kranken. 264. — Staats- 
pfleglinge in den Privatirrenanstalten und Versetzung von Kranken aus einer Anstalt in 
die andere. 266. — Aerztlicher Bericht. 267. 
Abgrenzung der Aufnahmebezirke der Heil= und Pfleganstalten Zwiefalten und Weis- 
senau in Beziehung auf heilbare Geisteskranke. Verfügung des Ministeriums des Innern 
vom 18. April. 319. 
Staatspfleglinge in Privatirrenanstalten. 266, 990.
	        
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