Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Staatsschuldverschreibungen. Gesetzliche Bestimmungen hierüber im Ausführungsgesetz zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch. 472. 
Staatsverträge. Jurisdiktionsvertrag zwischen Württemberg und Baden vom 30. Dezember 1825. 
Bekanntmachung des Justizministeriums vom 19. Jannar. 13. 
Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Württemberg und Preußen vom 7. April 
1899 über die Aufhebung der Flößerei auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und 
auf der Glatt. Königliche Verordnung vom 13. Oktober. 752. 
Vorläufige Festnahme von Personen, die nach den Niederlanden geflüchtet sind, be- 
hufs Sicherung ihrer Auslieferung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern 
vom 8. September. 761. 
Städtische Sparkasse in Stuttgart. Anlegung von Mündelgeld bei derselben. 1090. 
Ständische Beamte. Neuordnung der Gehalte derselben. 385. 
Ständeversammlung. Einberufung derselben. Königliche Verordnung vom 17. Januar. 5. 
Wiederzusammentritt der Stände. Königliche Verordnungen vom 2. März, 47, und 
vom 23. Oktober, 759. 
Stammgüter s. Fideikommisse. 
Stammheim O A. Ludwigsburg. Verbrauchsabgabe. 571. 
Standesamtswesen. Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten. 511. 
Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die 
Eheschließung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 30. Oktober. 
861. — Allgemeine Bestimmungen. 862. (Standesbeamte und Einrichtung der Standes- 
ämter. 862. — Vorschriften in Betreff der Führung der Standesregister überhaupt. 867. 
— Gemeinsame Vorschriften für die Eintragungen in die Standesregister. 869. — Ge- 
bühren und Auslagen. 873). — Beurkundung der Geburten. 874. — Erfordernisse der 
Eheschließung. 878. — Form und Beurkundung der Eheschließung. 882. — Beurkun- 
dung der Sterbefälle. 888. Schlußbestimmungen. 890. (Die von den Standesbeamten 
verhängten Geldstrafen. 890. — Standesamtliche Verrichtungen in Bezug auf Militär- 
personen in besonderen Fällen. 890. Geburts= und Sterbefälle auf dem Bodensee. 
890. — Einholung von Weisungen der Aussichtsbehörde. 891. — Aufhebung bisheriger 
Verfügungen. 891). 
Führung der Familienregister und Mittheilungen über Personenstandsänderungen. Ver- 
fügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 30. Oktober. 893. 
s. a. Eheschließung, Geburten, Standesbeamte, Standesregister, Sterbefälle. 
Standesämter, Standesbeamte. Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des 
Personenstandes und die Eheschließung. Verfügung" der Ministerien der Justiz und des 
Innern vom 30. Oktober. 861. — Behörden im Sinne des Reichsgesetzes. 862. — 
Der Ortsvorsteher als Standesbeamter. 862. — Stellvertreter des Ortsvorstehers als 
Standesbeamten. 863. — Gleichzeitige Behinderung des Standesbeamten und seines Stell-
	        
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