Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Waldenbuch. Verbrauchsabgabe. 245. 
Waldungen. Nachbarrechtliche Bestimmungen über den Abstand der Waldungen. 503. 
Wandergewerbesteuer. Gesetz vom 15. Dezember. 1163. — Allgemeine Bestimmungen über 
die staatliche Besteuerung der Wandergewerbe. 1163. — Besondere Vorschriften über: 
Hausirgewerbe. 1168. — Detailreisende. 1170. — Schaustellungen und Lustbarkeiten. 
1171. — Wanderlager. 1171. — Außerdeutsche Handlungsreisende. 1173. — Be- 
schwerde. 1174. — Strafbestimmungen. 1174. — Kommunale Besteuerung der Wander- 
gewerbe. 1176. — Ausdehnungsabgabe. 1177. — Schluß= und Uebergangsbestimm- 
ungen. 1180. — Tarif für die staatliche Besteuerung der Wandergewerbe. 1182. 
Vollzug des Gesetzes vom 15. Dezember 1899 über die Wandergewerbesteuer. Ver- 
fügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 18. Dezember. 1185. — 
Steuerpflicht und Wandergewerbescheinpflicht. 1185. — Steuerbefreiungen. 1187. — 
Abgrenzung der Wandergewerbesteuer von der ordentlichen Gewerbesteuer. 1187. — Be- 
steuerung der Angehörigen anderer Staaten. 1189. — Anmeldung des Gewerbebetriebs 
zur Besteuerung. 1191. — Festsetzung der Steuer, Ausstellung des Steuerscheins. 1194. 
— Kontrollirung der Steuerscheine, Ueberwachung der Wandergewerbebetriebe. 1195. — 
Steuererlaß aus Billigkeitsgründen. 1197. — Entrichtung der Steuer. 1198. — Be- 
richtigung des Steuerscheins. 1198. — Steuererstattungen und Fortsetzung des Gewerbe- 
betriebs durch die Wittwe oder ein Kind. 1200. — Höhe der Gemeinde= und Amts- 
körperschafts-Wandergewerbesteuer und Verpflichtung zur Entrichtung benselen 1201. — 
Ansatz und Einzug der Gemeinde= und Amtskörperschafts-W. best 1201. — 
Vergütung für den Einzug der kommunalen Wandergewerbestener. 1202. — Ausdehnungs- 
abgabe, Abgabepflicht, Anmeldepflicht und Ansatz der Abgabe. 1202. — Entrichtung der 
Ausdehnungsabgabe für mehrere Bezirke. 1203. — Anmeldepflicht bei Betriebsänderungen. 
1203. — Beschemigung über die Entrichtung der Ausdehnungsabgabe. 1204. — Ver- 
rechnung und Ablieferung derselben. 1204. — Vergütung für die Erhebung derselben. 
1205. — Belehrung über die Pflicht zur Entrichtung derselben. 1206. — Uebergangs- 
bestimmung. 1205. 
Wanderlager s. Wandergewerbesteuer. 
Wangen. Verbrauchsabgabe. 245. 
Wehrordnung. Aenderungen der Deutschen Wehrordnung. Bekanntmachung der Ministerien des 
Innern und des Kriegswesens vom 17. Juni. 3144. 
Weingarten. Verbrauchsabgabe. 245. 
Weinsberg. Verbrauchsabgabe. 245. « 
Weisfenau,Heil-undPfleganstalt.Bestimmungderselben.250·——AbgrenzungdesAufnahme- 
bezirks für heilbare Geisteskranke. 319. 
Welzheim. Verbrauchsabgabe. 569. 
Wennedach. Grenzsteueramt. 1080.
	        
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