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Wiederimpflinge. Verhaltungsvorschriften für dieselben. 1117.
Wildschaden. Landesgesetzliche Vorschriften über den Ersatz des Wildschadens. 477.
Winnenden. Verbrauchsabgabe. 340.
Winnenthal, Heil- und Pfleganstalt. Bestimmung derselben. 250.
Wohnungsgeldtarif der Staatsbeamten. 630.
Wohnungsgenuß. Pensionsberechtigung des Wohnungsgenusses oder der Miethzinsentschädigung
der Bezirksbeamten, Bauinspektoren 2c. 385.
Württembergischer Kreditverein in Stuttgart. Zulassung der Schuldverschreibungen desselben
zur Anlegung von Mündelgeld. 750.
Württembergischer Frauenverein für hilfsbedürftige Kinder. Aenderung des Namens des-
selben. 379.
Württembergische Hypothekenbank in Stuttgart. Zulassung der Pfandbriefe derselben zur
Anlegung von Mündelgeld. 750.
Württembergische Invalidenversicherungsanstalt. Errichtung, Name und Organe der-
selben. 1044.
s. a. Invalidenversicherung.
Württembergische Sparkasse. Abänderung der Grundbestimmungen derselben. Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern vom 19. Dezember. 1224.
Anlegung von Mündelgeld bei derselben. 1090.
Wundärzte zweiter Abtheilung. Deren Gebühren für amtliche Verrichtungen und für Verrichtungen
im amtlichen Auftrag. 281. — Desgleichen für die Geschäfte der Privatpraxis. 298.
Wurzeln. Nachbarrechtliche Bestimmungen, betreffend überragende Wurzeln und Zweige. 504.
Z.
Zahnärzte. Deren Gebühren. 274 (Königliche Verordnung vom 17. März) und 297 (Verfügung
des Ministeriums des Innern vom 25. März).
Auslegung der Prüfungsordnung derselben. 342.
Zeichnen. Fachprüfung im Sticken und Zeichnen für Lehrerinnen. 1155.
Zellengefängniß Heilbronn. Hausordnung für dasselbe. 119. — Hausordnung für die Ab-
theilung der jugendlichen Gefangenen an dem Zellengefängniß Heilbronn. 144.
s. a. Gefängnißwesen.
Zeugen und Sachverständige. Deren Gebühren in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 978.
Zeugnisse. Ausstellung von Zeugnissen durch die Gemeindebehörden. Verfügung der Ministerien
der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 14. Juli. 574.
s. a. Aerztliche Zeugnisse, Einjährig-freiwilliger Militärdienfl.
Zollwesen. Bestimmungen über die Ursprungsnachweise für die aus meistbegünstigten Ländern ein-
gehenden Waaren. Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 13. Juli. 393.
Aenderung der Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend