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heitsleistung durch Bürgschaft. 520. — Auszahlung des Versteigerungserlöses. b20. —
Aufgebotsverfahren. 520. — Zwangsvollstreckung in Familienfideikommiß-, Lehen= und
Stammgüter. 520. — Aussetzung einer Kompetenz hiebei für den Schuldner und seine
Familie. 521.
Gerichtskosten im Zwangsversteigerungs= und Zwangs liungsverfahren. 365
(Gesetz vom 4. Juli) und 960 (Gerichtskostenordnung).
Zwangsvollstreckung. Vertretung des Militärfiskus bei der Pfändung des Diensteinkommens und
Zweige.
der Pensionen der Offiziere und Militärbeamten sowie der Gebührnisse der Hinterbliebenen
von Militärpersonen und Militärbeamten. Bekanntmachung des Justizministeriums vom
6. Mai. 325.
Abänderung des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung hinsichtlich der Zwangs-
vollstreckung gegen den Fiscus, eine Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen
Rechts rc. und hinsichtlich der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Urkunden, welche von
einem Grundbuchbeamten oder Rathsschreiber ausgenommen sind. 518. — Text des ab-
geänderten Ausführungsgesetzes. 553.
Pfändung von Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, und von Gegen-
ständen, die zum landwirthschaftlichen Betrieb erforderlich sind. Verfügung des Justiz-
ministeriums vom 31. Juli. 555.
Gerichtsvollzieherordnung. Verfügung des Justizministeriums vom 8. September. 631.
s. a. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Nachbarrechtliche Bestimmungen betreffend überragende Wurzeln und Zweige. 504.
Zwiefalten, Heil= und Pfleganstalt. Bestimmung derselben. 250. — Abgrenzung des Aufnahme-
bezirks für heilbare Geisteskranke. 319.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).