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Ueber den Abgang eines zu Feldeisenbahnformati bestimmten Oiftziers hat das
heimalhliche Generalkommando desselben Mütheilung an den Chef des Generalstabs der
Armee oder zutreffenden Falls an den Inspekteur der Verkehrstruppen zu machen, welche den
Ersatz bestimmen.“
Im ersten Absatz der Ziffer 4 wird für „Chef des Generalstabs der Armee“ gesetzt:
„Inspekteur der Verlehrstruppen.“
Im zweiten Absatz der Ziffer 4 wird am Schlusse hinzugefügt:
„Treten Aenderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so haben die Generalkommandos
im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersat sicher zu stellen. Mittheilung
über solche Neubestimmungen erfolgt durch Vermittelung der Generallommandos an die
Inspektion der Verkehrstruppen.“
F. 128.
In Ziffer 3b tritt am Schlusse hinzu:
„Das Ergebniß ist von Ersterem der Inspektion der Verkehrstruppen mitzutheilen.“
6 Muster 4.
In der Anmerkung wird zwischen „bei den Pionieren: braun“ und „bei dem Train: hellblau“
eingefügt:
bei den Telegraphentruppen: braun mit blauer Einfassung“,
Muster 13.
In der Spalte „Garde“ wird hinter „Eisenbahntruppen“ und in der Spalte „Provinzialwaffen“
hinter „Pioniere“ je eine Längsspalte: „Telegraphentruppen“ eingefügt.
In der Klammer der Spalte „Bemerkungen“ wird für „Eisenbahn= und Luptschiffertruppe“
„Verkehrstruppen — Eisenbahn--, Telegraphen= und Luftschiffertruppen“ — gesetzt.
Muster 21.
In Spalte 8 wird für „des Chefs des Generalstabs der Armee“: „der Inspektion der Verkehrstruppen“
gesetzt.