Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

365 
XÆ 20. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 15. Juli 1899. 
  
Inhalt: 
Gesetz über das Gerichtskostenwesen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sowie im Zwangsver- 
steigerungs= und Zwangsverwaltungsverfahren. Vom 4. Juli 1899. — Königliche Verordnung, betreffend 
die Ermächtigung der Unternehmer der Nebeneisenbahn von Möckmühl nach Dörzbach zur Erwerbung des 
für den Bau dieser Bahn auf württembergischem Gebiet erforderlichen Grundeigenthums im Wege der 
Zwangsenteignung. Vom 24. Juni 1890. — Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen 
Angelegenheiten, Abtheilung für die rrsehrsanstal#in. betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und 
Betrieb einer Nebeneisenbahn von Nürtingen nach Neuffen. Vom 30. Juni 1899. — Bekanntmachung des 
Ministeriums des Innern, betreffend die Aenderung des Namens des Stuttgarter Frauenvereins für Ver- 
jorgung verwahrloster Kinder. Vom 7. Juli 1899. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend 
die Einrichtung und den Betrieb der sgesinnrimmnerta Haar= und Borstenzurichtereien sowie der Bürsten- 
und Pinselmachereien. Vom 11. Juli 1899 
  
Eesetz 
über das Gerichtskostenwesen in Augelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sowie im 
Zwangoversteigerungs- und 3 fahren. Vom 4. Juli 1899. 
* 5 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Die Negelung des Gerichtskostenwesens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts- 
barkeit, sowie im Zwangsversteigerungs= und Zwangsverwaltungsverfahren kann, soweit 
diese Regelung der Landesgesetzgebung überlassen ist, bis zum Ablauf des Jahres 1905 
im Wege der Königlichen Verordnung erfolgen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.