Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Sodann  haben  Hoͤchst  dieselben  durch  hoͤchstes  Dekrrt  vom  5.  d.  M.,  um  dem
Herrn  Erbland-Postmeister,  Fürsten  von  Thurn  und  Taxis,  einen  Beweis  Hochst-Ihrer
  Zufriedenheit  mit  der  seitherigen  Verwaltung  der  Posten  des  Königreichs,  so
wie  Höchst  hrer  Anerkennung  der  diesfallsigen  ersprieslichen  Dienst-Leistungen  des
General,  Post.  Direbtors,  Freiherrn  v.  Vrints,  Berberich,  zu  ertheilen,  dem  Leßtern
das  Prädikat  „Excellenz“  gnädigst  zu  verleihen  geruht.

Ferner  haben  Seine  Königliche  Majestat  durch  höchste  Dekrete  vom  :1.  d.  M.
den  Geheimen  Kanzlisten  bel  dem  Justiz=  Ministerlum,  Löser,  zum  Sekretär  bei  der
K.  Straf-Anstalten  =  Commission  unter  Zuweisung  der  übrigen  bei  derselben  vorkommenden
  Expeditions-Geschäfte  gnädigst  ernannt,  und

den  als  Lehrer  der  Mathematik  bei  der  Offiziers  =  Bildungs-Aunstalt  angestellten
Professor,  Hauptmann  v.  Knoll,  Krankheits  halber  in  den  Ruhestand  versehßt;  dagegen
  ist  dieses  Lehrfach

dem  provisorisch  dabei  angestellten  Doktor  der  Philosophie,  Miller,  mit  dem
Tltel  eines  Professors  übertragen  worden.

Der  Titel  eines  Professors  wurde  unter  dem  3:.  Mai  d.  J.  auch  dem  Regiments,
Arzte  Heim  in  seiner  Eigenschaft  als  Lehrer  der  Chemie  bei  der  Offtziers,  Bildungs,
Anstalt  verliehen.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern:
Der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.

Die  Unterordnung  der  Polizcihäuser  unter  die  Straf-Anstalten-Commission  betreffend.
Da  Seine  Königliche  Majestät  durch  höchste  Entschließung  vom  1.  Oktober
d.  J.  verfügt  haben,  daß  die  vier  Polizeihäuser  zu  Markgröningen,  Heilbronn,  Rottenburg
  und  Ulm  mit  dem  2.  Januar  13233  der  K.  Straf-Anstalten  -=  Commission
untergeordnet,  und  mit  diesem  Termine  auch  die  in  dem  Flnanz-Etat  auf  132;  für

die  gedachten  Anstalten  ausgesehten  Fonds,  so  wie  die  Verrechnung  des  wirklichen
Aufwandes  in  diesem  Etats=  Jahre  von  der  Casse  des  Ministerium  des  Innern  auf