Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

620 
  
Kap. 
A. Ordentlicher Dienst. 
1899 
1900 
  
10—15. 
20—44b. 
45—97b. 
98—107. 
  
I. Staatsbedarf. 
2) Restverwalkung. 
Departement der Justiz. 
Nach Art. 12 des Finanzgesetzes: 
zur Erwerbung eines dem Landesgefängniß in Hall 
benachbarten esen fur die Zwede bieser Straf- 
anstalt . 
Departement des Innern. 
Nach Art. 12 des Finanzgesetzes: 
zum Ersatze des Vorschusses aus dem Betriebs= und 
Vorrathskapital der Staatshauptkasse für Aus- 
gaben aus Anlaß des außerordentlichen Hagel- 
und Sturmschadens vom 1. Juli 1897 
Departement des Kirchen= und Schulwesens. 
Nach Art. 12 des Finanzgesetzes: 
zu einem Staatsbeitrag an die evangelische Kirchen- 
gemeinde Wörth, Oberamts Ellwangen, zur Er- 
bauung einer Kirche sammt Pfarrhaus in Wörth 
zu einem Staatsbeitrag an die evangelische Gesammt- 
kirchengemeinde Stuttgart zur Erbauung der 
Pauluskirche in Stuttgart . 
zu einem Staatsbeitrag an die Stadtgemeinde Tübingen 
zur Erstellung eines neuen Gebäudes für das 
Gymnasium daselbst 
Departement der Finanzen. 
Nach Art. 4 des Finanzgesetzes: 
zur Erhöhung des Betriebs= und Vorrathekapita der 
Staatshauptkasse .. 
  
20 000 
504 511,67 
32 000 
10 000 
22 030 
1 000 000 
 
	        
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