Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

60 
Pfonnig. 
chloricum, Sal carol., Pulv. Liquirit. comp., nicht 
verrechnet werden, wenn dieselben auf dem Rezepte 
vom Arzte nicht ausdrücklich verlangt sind. 
Dagegen ist für öffentliche Anstalten und 
Krankenkassen aller Art bei Verordnung von über 
50 Gramm auch bei an der Luft nicht oder nur 
wenig veränderlichen einfachen und gemischten feinen 
oder mittelfeinen Pulvern oder von Crystallen die 
Abgabe in verkorkten weithalsigen Gläsern ohne 
Deckel gestattet. 
Pulverschieber (Clonvolutkastchen) 
kosten bis zu 10 Pulvern 
von 11 bis 20 Pulvern 
bei mehr als 20 Pulvern 
Bemerkung: 
Pappschachteln und Pulverschieber feiner-Qua- 
lität dürfen nicht höher als mit vorstehenden An- 
sätzen für Pappschachteln und Pulverschieber be- 
rechnet werden. 
Pulverconvolute 
jeder Grössc in Bricftaschenformat kosten 
Töpfe, graue aus Steinzeug. (Irdene Töpfe sind 
ausgeschlossen.) 
Graue Töpfe kosten incl. Tectur und Signatur 
das Stück 
bis zu 100 Gramm. 
über 100 „ „ 300 „ 
„"„ 300 „ „ 550 0 
Ueber 1 Pfund werden für jede weiteren 250 
Gramm berechnet 
10 
20 
½0 
10 
20 
30 
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.