Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Ronzessionsurkunde 
für 
Rebeneisenbahnen von Ebingen nach Onstmettingen, von Gaildorf 
nach Untergröningen und von Amstetten nach Laichingen. 
In Gemähßheit der Allerhöchsten Entschließung Seiner Königlichen Majestät 
vom 19. Oktober 1899 wird auf Grund des Art. 6 des Gesetzes vom 18. April 184 , 
betreffend den Bau von Eisenbahnen, die Konzession zum Bau und Betrieb von an die 
Staatsbahn anschließenden Nebeneisenbahnen für den öffentlichen Personen= und Güter- 
verkehr zwischen 
1) Ebingen und Onstmettingen, 
2) Gaildorf und Untergröningen, 
3) Amstetten und Laichingen 
der Mtiengesellschaft „Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft" mit dem Sitz in Stutt- 
gart unter den nachstehenden Bedingungen ertheilt: 
2 
Der Unternehmer ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs= und Landes- 
gesetzen ohne Weiteres unterworfen. 
S. 2. 
Für die Ausführung dieser Bahnen gewährt der Staat der Gesellschaft einen ein- 
maligen unverzinslichen und nicht rückzahlbaren Beitrag und zwar: 
1) Für die Linie Ebingen—Onstmettingen 10 000 = 
Zehntausend Mark 
für das Kilometer Bahnlänge, von Mitte des Verwaltungsgebäudes des Bahnhofs 
Ebingen an gerechnet, im Ganzen icht mehr als 82 500 M. 
sendfünfhundert Mark. 
2) Für die Linie Gaildorf—Untergröningen 18000 -4 
Achtzehntausend Mark 
für das Kilometer Bahnlänge, von Mitte des Verwaltungsgebäudes des Bahnhofs Gail. 
dorf an gerechnet, im Ganzen nicht mehr als 343 300 . M 
Dreihundertdreiundvierzigtausenddreihundert Mark.
	        
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