Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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ist jedoch das Wort „Liquidatoren“ zu streichen. Der Gebrauch des Formulars wird 
i* durch das anliegende, mit Eintragungen versehene Muster erläutert. 
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Auch hier werden je zwei einander gegenüberliegende Seiten, welche zusammen eine 
Doppelseite oder ein Blatt bilden, in acht senkrechte Spalten getheilt. 
Oberhalb der sämmtlichen acht Spalten wird je die Nummer einer Gesellschafts- 
firma, beziehungsweise der Firma einer juristischen Person, nach einer durch alle Bände 
fortlaufenden Reihenfolge eingetragen. 
Die erste Spalte enthält die Ordnungszahl der verschiedenen, auf eine Gesellschaft 
oder juristische Person bezüglichen Eintragungen nach ihrer Zeitfolge; 
die zweite den Tag, an welchem eine Eintragung erfolgt ist: 
die dritte den Wortlaut der Gesellschaftsfirma (8§. 19, 20, 22 Abfs. 1 Satz 2 
des Handelsgesetzbuchs; Art. 22 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch; 
§. 4 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung), beziehungsweise 
der Firma der juristischen Person; 
die vierte den Sit der Gesellschaft oder juristischen Person und den Ort ihrer 
etwaigen Zweigniederlassungen; 
die fünfte den Familiennamen, Vornamen und Wohnort der bestellten Proku- 
risten, und wenn es sich um eine Gesammtprokura oder um die in den SS. 125 Abs. 3 
Satz 1 und 232 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs genannte Prokura handelt, 
die Angabe dieser Verhältnisse; 
die sechste alle sonstigen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft oder juristischen Person, 
deren Eintragung in das Handelsregister vorgeschrieben ist, wozu namentlich gehören: 
bei allen Gesellschaften (mit Ausnahme der offenen Handels- 
gesellschaft und der Kommanditgesellschaft) und bei juristischen Personen 
die Angabe des Gegenstands des Unternehmens; 
bei offenen Handelsgesellschaften und Kommandit- 
gesellschaften die Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufs und 
Wohnorts jedes Gesellschafters, beziehungsweise jedes persönlich haftenden Gesell- 
schafters und in gleicher Weise die Angabe der Liquidatoren, die Angabe des 
Zeitpunkts des Beginns der Gesellschaft, Aenderungen in der Person der Gesell- 
schafter und der Liquidatoren, etwaige Bestimmungen über die Vertretungsbefugniß 
der Gesellschafter und der Liquidatoren und Aenderungen hierin;
	        
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