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Güterstand einer am 1. Januar 1900 schon bestehenden Ehe auf Antrag beider Ehe-
gatten eingetragen werden.
F. 3.
Die Register sind in einzelnen Bänden von der für die Handelsregister vorgeschriebenen
Größe und Beschaffenheit anzulegen.
Die Bände sind bei dem Vereinsregister mit gedruckten Blattzahlen (Doppelseiten,
Anlage §. 8) und bei dem Güterrechtsregister mit gedruckten Seitenzahlen (Anlage §. 12)
zu versehen. Bevor ein Band in Gebrauch genommen wird, hat der Gerichtsschreiber sich
von der Richtigkeit und Vollständigkeit der gedruckten Blatt= und Seitenzahlen zu ver-
sichern und hierauf im Eingange des Bands die Gesammtzahl der Blätter oder Seiten
zu beurkunden.
Besteht ein Register aus mehreren Bänden, so sind dieselben mit fortlaufenden
Nummern in römischen Ziffern zu versehen. Die Blatt= oder Seitenzahl beginnt in
jedem Band von Neuem.
Jeder Registerband erhält ein Titelblatt, welches die Bezeichnung des Amtsgerichts,
des Registers (Vereins= oder Güterrechtsregisters) und der etwaigen Abtheilung des
Güterrechtsregisters sowie die Nummer des Bandes angeben soll.
S. 4.
Nehmen die einen Verein betreffenden Eintragungen voraussichtlich mehr als ein
Blatt (eine Doppelseite) in Anspruch, so können für den Verein mehrere auf einander
folgende Blätter, die sofort mit der Nummer des Vereins zu versehen sind, freigelassen werden.
Reicht der für einen Verein vorbehaltene Raum zu ferneren Eintragungen nicht
mehr aus, so sind für die Fortsetzung ein neues Blatt oder auch mehrere auf einander
folgende neue Blätter zu bestimmen, jedoch unter Beibehaltung der Nummer des Vereins
und ohne llebertragung der bisherigen Eintragungen. Auf das Blatt (und den Band)
der neuen und der alten Eintragungen ist mit rother Tinte gegenseitig zu verweisen.
Diese Vorschriften sind auf die Führung des Güterrechtsregisters (vergl. die Muster-
eintragung hiefür) entsprechend anzuwenden.
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4. .
Für jeden eingetragenen Verein werden besondere Akten mit der betreffenden Nummer
des Vereinsregisters gehalten (Anlage §. 10). Kommt es nicht zu der beantragten Ein-