Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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34.  Februar  v.  J.  eroͤffnete  Urtheil  voriger
  Instanz  unter  Vergleichung  der
Kosten  dieser  Instanz  in  der  Hauptsache
bestaͤtigtg

Den  5.  März  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

zu  Ulm  zwischen  dem  Fürstlich  Thurn
und  Taxisschen  Oberrent-Amte  zu  Dürmentingen,
  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,
und  Joseph  Jäggle  zu  Göffingen,  Bekl.,
Aten,  Wieder-Aten,  Auf-=  und  Abfahrts-Geld
  betreffend,  das  unter  dem
11.  December  13:1  ausgesprochene  Erkenntniß
  voriger  Instanz,  unter  Vergleichung
  der  Kosten  dieser  Instanz,  abgeaͤndert.


.  In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Ulm  zwischen  der  Gräfin
Crescentia  von  Stein,  geb.  von  Osterberg,
  zu  Emerkingen,  Bekl.,  Antin,
und  dem  Senator  Schwertfeger  zu  Memmingen,
  jeßzt  dessen  Erben,  Kl.,  Aten,
eine  Darlehens-Ferderung  von  2oo  fl.
betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
vom  8.  December,  eröffnel  den  9.  Februar,
die  eingewandte  Berufung  gegen  das  den
11.  Oktober  1832  eröffnete  Erkenntniß
voriger  Instanz  als  unzuläßig,  unter
Verurtheilung  der  Antin  in  die  Kosten
dieser  Instanz,  abgewiesen.  (den  6.  März.)

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4.

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Den  1½s:2.  März  wurde:
In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Tübingen  zwischen  der  Gemeinde

Reuthin,  O.  A.  Oberndorf,  Kl.,  Antin,
und  der  Finanz,  Kammer  zu  Reutlingen,
Bekl.,  Atin,  die  Aufhebung  einer  angeblich
  paktirten  Steuer  betreffend,  das
den  36.  Januar  182:;  eröffnete  Erkenntniß
  voriger  Instanz,  unter  Vergleichung
der  Kosten  dieser  Instanz,  bestätigt.
Den  15.  März  wurde:

4  in  der  Wechsel-Klagsache  des  Ober-Tribunal-Prokurators

  D.  Schott,  Kl.,
gegen  den  Hofmechanikus  Andreas  Marschall
  dahier,  Bebl.,  eine  Forderung  von
26)  fl.  nebst  Zinsen  betreffend,  der  Bekk.
unter  Verurtheilung  in  die  Kosten  zur
Bezahlung  der  eingeklagten  Forderung
für  schuldig  erkannt.
Den  :z.  März  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Eßlingen  zwischen  Johann  Georg
Günthner,  von  Dizingen,  O.A.  Leonberg,
  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,  und
dem  Fürstlich  Leiningen'schen  Rentamtmann
  Weng  zu  Hillsbach,  Bekl.,  Aten,
Wieder-Aten,  die  NRichtigkeit  des  obrigkeitlichen
  Verkaufs  des  Hofguts  Catharinen-Pkaisir
  betreffend,  die  eingewandte

Berufung  gegen  das  Erkenntniß  voriger

Instanz  wegen  Mangels  an  einer  g8=