387
& 42.
Regierungs-Blat
für das
Königreich Württemberg.
Freitag den 4. September 1846.
In halt.
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annabme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Verleibung eines Erfindungs-Patents
an den Leine Webermeister Jobannes Weber, von Wolsschlugen, auf eine Verbesserung des Weberschiffes.
Vortrag des Finanz-Ministers an Seine Königliche Mafestät, betreffend die im Etatsfjahr 1315
bis 46 im Kreise der Verwaltung des Finanz-- Departements vollzogenen Maaßregeln wegen der Getreide-Tbeurung.
Verfügung in Brtreff des voranstebenden Vortrages.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.
Seine Majestät der König haben nachstehenden Königl. Hof= und Staatsdienern
die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, die ihnen von des Kaisers von Rußland
Majestät, aus Anlaß der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Kronprin
zen mit Ihrer Kaiserlichen Hobeit der Großfürstin Olga Nikolajewna
verliehenen Orden anzunehmen und zu tragen, und zwar:
durch Dekret vom 26. Juli d. J. dem Minister der K. Familien= und auswärtigen
Angelegenheiten, Grafen v. Berolvingen, den St. Alerander-Newsky-Orden in Brillanten;
dem Oberstkammerherrn, General-Lieutenant v. Spitzemberg, und dem Gesandten zu
St. Petersburg, General-Lientenant Fürsten v. Hobenlobe-Kirchberg, den St. Alerander-Newsky-Orden;
dem Oberst-Stallmeister v. Taubenheim, den St. Stanislaus-Orden erster Classe;
dem Adjutanten und Major Fürsten Hugo v. Hohenlohe-Oehringen,
dem Gebeimen-Legationsrath, Kammernherrn v. Neurath,
dem Geheimen-Legationsrath, Kammerherrn v. Maueler, und
dem Legationsrath, Kammerherrn v. Wächter, zu St. Ptersburg,
ven St. Annen-Orden zweiter Classe;