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W10.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 11. Mai 1871.
Inhal t.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufhebung der Transportordnung
i ischen Staatseisenbahnen vom 5. November 1862. —
für ben Güterverkehr auf den Württemberg
Bekanntmachung, betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen württembergischen
Landes-Maaße und Gewichte in die durch die neue Maaß= und Gewichts-Ordnung festgestellten neuen
Maaße und Gewichte. — Verfügung, betreffend die Beschaffenheit der Schenkgefässe der Wirthe.
I. Unmtittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten.
Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten.
Abtheilung für die Verkehrsanstalten.
Verfügung, betreffend die Aufhebung der Transportordnung für den Gülerverkehr auf den Württem-
bergischen Staatseisenbahnen vom 5. November 1862.
Durch höchste nach Vernehmung des K. Geheimen Raths erfolgte Entschließung
Seiner Königlichen Majestät vom 26. April 1870 ist das Ministerium der aus-
wärtigen Angelegenheiten ermächtigt worden, die durch Verfügung des K. Finanzmini-
steriums vom 5. November 1862 (Reg. Blatt Seite 198 ff.) verkündete „Transport-
ordnung für den Güterverkehr auf den Württembergischen Staats-GEih#bahnen“ außer
Wirkung zu setzen. Demgemäß hört die Geltung dieser Transportordnung mit dem
1. Juni d. J. auf.
Stuttgart, den 6. Mai 1871. Wächter.