Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Form. C. 
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Wohnungs-Abmeldung. 
Vom Hause Nr. der Straße 
Z8W MMMI]] Stand Tag Angabe der 
(ob ledig oder verheirathet, 
7 tamen . Gehurtsort ten ##ns 
. und Gewerbe oder er (bei Wegziehenden) 
Auszugs. der abzumeldenden Person. Beschäftigang G#. 9o eb 
66 eizenes Geschäft oder burt. neuen Wohnorts. 
, den. 19 Unterschrift des zur Meldung Verpflichteten.) 
*) Die zur Meldung verpflichtete Person ist der bisherige Vermiether Vermiether: t. 
und beim Wegzug auch der bisherige Miether. 
Beim Wegzug sind sämmtliche wegziehenden Familienglieder auf- 
zuführen. Miether: t. 
 
	        
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