Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Dem praktischen Arzte und Marine-Oberasfistenzarzte der Reserve, Dr. Hans Leyden zu Madrid, 
ist auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung bis auf Weiteres die Ermächtigung ertheilt 
worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1 a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglich- 
keit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden 
Aufenthalt in Spanien haben. 
Berlin, den 26. Juni 1901. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hauß. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Rirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Rangverhältnisse der Beamten der Interkalarfondoverwaltung. Vom 15. Juli 1901. 
Seine Majestät der König haben am 14. Juli d. Js. allergnädigst geruht, 
dem Verwalter des Katholischen Interkalarfonds den Rang auf der VII. Stufe und dem 
Buchhalter und zumaligen Kontrolleur dieses Fonds den Rang auf der VIII. Stufe der 
Rangordnung zu verleihen. 
Solches wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 15. Juli 1901. 
Weizsäcker. 
Bekanntmachung der K. Regierung für den Jagstkreis, 
betreffend die Organisation der politischen Gemeinde Gberohrn, Oberamts Oehringen. 
Vom 17. Juli 1901. 
Durch Uebereinkunft vom 30. Mai/13. Juni d. Is. sind die Markungen der 
beiden Theilgemeinden Oberohrn (mit Lerchen und Tannhof) und Stegmühle (vergl. 
Bekanntmachung vom 15. März 1894, Reg.Blatt S. 44) zu einer einfachen Gemeinde 
und Einer Markung mit gleichen Rechten und Lasten vereinigt und ist ihr besonderes 
Ortsvermögen zu Einem Ganzen zusammengeworfen worden. 
Hiemit hat die politische Gemeinde Oberohrn aufgehört, zusammengesetzte Gemeinde 
zu sein. 
Ellwangen, den 17. Juli 1901. 
Königl. Kreisregierung. 
Häberlen. 
Dedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgurt.
	        
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