Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Muster 17 zu §. 88. 
  
Berechtigungsschein 
zum einjährig-freiwilligen Dienste. 
  
Der. (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren 
am ten 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundes- 
staat), erhält nach Prüfung seiner persönlichen Verhältnisse und seiner wissenschaftlichen Befähigung hiermit 
die Berechtigung, als Einjährig-Freiwilliger zu dienen. 
Behufs Zurückstellung von der Aushebung hat sich Inhaber beim Beginne desjenigen Kalenderjahrs, 
in welchem er das 20. Lebensjahr vollendet, sofern er nicht bereits vorher zum aktiven Dienste eingetreten ist, 
bei der Ersatzkommission seines Gestellungsorts schriftlich oder mündlich zu melden. 
Bei der Meldung zum Diensteintritt ist dieser Schein und ein obrigkeitliches Zeugniß über die sittliche 
Führung seit Ertheilung der Berechtigung vorzuzeigen. 
Wer den Zeitraum der gewährten Zurückstellung verstreichen läßt, ohne sich zum Diensteintritt zu 
melden, oder nach Annahme zum Dienst sich rechtzeitig zum Dienstantritte zu stellen, verliert die Berechtigung 
zum einjährig-freiwilligen Dienst. 
Die Einreichung eines Gesuchs um weitere Zurückstellung entbindet nicht von der Verpflichtung der 
Meldung zum Diensteintritte vor Ablauf der Zurückstellung. 
(Ort, Datum.) 
  
  
  
  
Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. 
(L. S.) N. N. X. N. 
Inhaber ist bis zum 1. Oktobern von der Aushebung zurückgestellt. 
Beim Eintritt einer Mobilmachung hat er sich sofort zur Stammrolle anzumelden. 
(Ort, Datum.) 
Ersatztommission des Aushebungsbezirkes 
(L. S.) " N. N. N. N. 
  
Die Zurückstellung ist bis zum 1. Oktober 19 verlängert. 
(Ort, Datum.) 
  
Ersatzkommission des Aushebungsbezirkkes. 
(I. S.) N. N. N. N. 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung. Der Berechtigungsschein ist in der Größe eines Bogens anzulegen. 
Auf der dritten Seite des Bogens sind die Bestimmungen der 8§. 93 und 94,, bis 9 abzudrucken.
	        
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